Honorar
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt beim Erstgespräch in bar und kann in Folge per Überweisung getätigt werden. Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 19 UStG ist der Betrag umsatzsteuerbefreit.
Sie brauchen keine ärztliche Überweisung.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Falls eine Therapieeinheit nicht wahrgenommen werden kann, bitte ich Sie, vorher abzusagen. Anderenfalls kann die volle Einheit verrechnet werden.
Zur Höhe des Honorars und zur Dauer einer Einheit informiere ich Sie gern im persönlichen Gespräch.